Energieausweis nach
GEG –
Pflicht und
Sicherheit für Ihre Immobilie
Was ist der Energieausweis?
Der Energieausweis ist der Energie-Steckbrief eines Gebäudes. Er zeigt den Energiebedarf oder -verbrauch und ordnet das Haus in eine Effizienzklasse (A+ bis H) ein. Damit können Käufer und Mieter sofort erkennen, welche Energiekosten ungefähr zu erwarten sind.
Gesetzliche Grundlage
Die Pflicht zum Energieausweis ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt:
§ 80 GEG: Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber müssen einen gültigen Energieausweis vorlegen.
§ 87 GEG: In Immobilienanzeigen sind Angaben wie Effizienzklasse, Baujahr und Energieträger verpflichtend.
§ 108 GEG: Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 €.
Wann brauchen Sie einen Energieausweis?
Ein Energieausweis ist Pflicht bei:
- Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung
- Neuvermietung oder Verpachtung
- Neubau
Bereits bei der Besichtigung muss er vorliegen und Interessenten zugänglich sein.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
- Verbrauchsausweis:
basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
zulässig bei den meisten Mehrfamilienhäusern und sanierten Gebäuden
- Bedarfsausweis:
berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand von Bauweise, Dämmung und Heiztechnik
Pflicht für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und nicht umfassend saniert wurden (§ 80 Abs. 2 GEG)
Ihre Vorteile mit einem gültigen Energieausweis
✔ Rechtssicherheit nach GEG
✔ Transparenz für Käufer und Mieter
✔ Schnellere und bessere Vermarktung Ihrer Immobilie
✔ Vermeidung hoher Bußgelder

